Allgemeine Bedingungen

1 Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge von Maschinen mit Zubehör, abgeschlossen zwischen dem Vermieter und dem Mieter, und für deren Ausführung und Folgen. Der Mieter hat diese Bedingungen zur Kenntnis genommen. Die Anwendbarkeit eigener Bedingungen des Mieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2 Die Vermietung kann nur bei Genehmigung der Kreditversicherung stattfinden.

3 Die Maschine, die zur Verfügung gestellt wird, stimmt mit der Beschreibung der Maschine in der Dokumentation überein. KT-Rent behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen und/oder Anpassungen vorzunehmen.

4 Anfangs- und Enddatum der Miete. Dieser Zeitraum ist als Richtwert im Angebot angegeben. Ein endgültiger Zeitraum muss bei der Bestellung der Mietleistung bestätigt werden. Wenn der Mieter die Maschine früher zurückschicken will, muss er KT-Rent mindestens 3 Tage vorab schriftlich darüber informieren. Wenn er die Maschine länger behalten will, muss er das 3 Arbeitstage vorab beantragen. Die Möglichkeit zur Verlängerung der Miete muss schriftlich von KT-Rent bestätigt werden, bevor diese gültig ist.

5 Der Mieter muss alle Maßnahmen bzgl. notwendiger Genehmigungen für den Einsatz der Anlagen an einem bestimmten Standort und in der beschriebenen Anwendung treffen. Der Vermieter weist jede Haftung für eine vorübergehende Betriebsunterbrechung oder ein völliges Betriebsverbot zurück, die durch die absichtliche oder unabsichtliche Nichteinhaltung solcher Maßnahmen eintreten könnten.

6 Jede Maschine wird mit einer Bedienungsanleitung mit Sicherheitsvorschriften ausgeliefert. Wenn wir über eine E-Mail-Adresse verfügen, werden diese Unterlagen auch digital übermittelt. Die Maschine bleibt jederzeit Eigentum der Firma KT-Rent. Während der Laufzeit des Mietvertrags haftet der Kunde jedoch für den Betrieb insgesamt, einschließlich der geltenden Gesetzgebung zum Einsatz von Arbeitsmitteln und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

7 Der Mieter ergreift alle Maßnahmen, um die Einhaltung der Sicherheitsnormen zu gewährleisten, die mit dem Gebrauch und Betrieb der Maschine verbunden sind. Dazu ernennt er einen Sicherheitsbeauftragten, der KT-Rent jeder weiteren Verantwortung enthebt.

8 Der Mieter akzeptiert, dass dieser Mietvertrag bei Missbrauch der Maschine durch KT-Rent einseitig und ohne vorherige Verständigung beendet werden kann. Die dadurch entstehenden direkten und indirekten Kosten gehen zulasten des Mieters.

9 Der Mieter akzeptiert ebenso, dass ein Vertreter von KT-Rent tagsüber jederzeit Inspektionen durchführen kann.

10 Der Mieter wird korrekt mit der Maschine umgehen, wobei er die Bedienungs- und Wartungsanleitungen einhält, die er von KT-Rent erhalten hat. Dazu wird er auch eine tägliche Checkliste durchgehen, die jede Woche an KT-Rent übermittelt werden muss. Eine erste Menge Schmierfett wird durch KT-Rent kostenlos zur Verfügung gestellt und muss durch den Mieter nach Anweisung angebracht werden.

11 Der Mietvertrag berücksichtigt den normalen Verschleiß durch den sachkundigen und normalen Einsatz der Maschine. Ungewöhnlicher Verschleiß, der durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten von KT-Rent festgestellt wird, und eventueller Schaden fallen nicht unter den Mietvertrag und werden gesondert in Rechnung gestellt.

12 Am Anfang und nach der Mietfrist wird durch ein „Technical Data Sheet“ ein Inventar erstellt. Darin werden alle Anmerkungen notiert. Diese müssen durch den Mieter und den Vermieter unterschrieben werden. Ist das Blatt nicht durch den Mieter unterschrieben, geht man davon aus, dass die gemietete Maschine in sehr gutem Zustand und sehr guter Funktion übernommen wurde.

13 Bemerkt der Mieter am Anfang der Mietfrist, dass ein Schaden oder Mangel nicht im „Technical Data Sheet“ vermerkt ist, muss er dies doch noch am ersten Tag der Miete melden.

14 KT-Rent weist jede Haftung für jeglichen direkten oder indirekten Schaden gleich welcher Art zurück, der infolge einer Störung oder des teilweisen oder gänzlichen Ausfalls der Maschine entstehen könnte. Bei einer Störung oder einem teilweisen oder gänzlichen Ausfall der Maschine wird KT-Rent nach Maßgabe des Möglichen so schnell wie möglich für eine Ersatzmaschine oder Lösung sorgen. Bei Ausfall der Maschine durch einen Mangel, der nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, wird KT-Rent diese Stillstandszeit nicht in Rechnung stellen.

15 KT-Rent weist jede Haftung für einen eventuellen Unterschied zwischen theoretischen und tatsächlichen Leistungen zurück.

16 Die Maschine darf durch den Mieter ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Eigentümers, KT-Rent, nicht untervermietet werden.

17 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Maschine am Ende der Mietfrist wieder vollgetankt ist.

Mietbetrag

Die Preise (*) verstehen sich exkl. An- und Abtransport, Schaden & Verschleiß an Decks, Reinigung der Maschine.

Wenn die Maschine weniger als 8 h im Einsatz war, werden 8 h als Tagessatz verrechnet.

Wenn die Maschine mehr als 8 h im Einsatz war, wird pro Stunde ein Achtel des Tagestarifs verrechnet.

Wenn die Maschine nicht im Einsatz war, wird ein „Stand-by-Tarif“ verrechnet.

Wenn die Maschine weniger als 2 Wochen lang gemietet wird, wird ein Zuschlag für die Vorbereitung und den Austausch der Decks verrechnet.

Der erste Satz von Siebnetzen wird kostenlos mit der Maschine mitgeliefert. Nachfolgende Konfigurationen sind kostenpflichtig.

Wenn die Produktion des Mieters durch höhere Gewalt beeinträchtigt zu werden droht, muss das gemeldet werden, um von KT-Rent eine schriftliche Genehmigung dafür zu erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, werden alle Tage verrechnet.

Die Kosten, die anfallen, wenn die Maschine bei Abholung beim Mieter nicht gereinigt wurde, setzen sich folgendermaßen zusammen:

  1. Regiepreis, um die Maschine am Standort transportbereit zu machen
  2. Pauschalpreis für die Komplettreinigung der Maschine: 350 Euro

Versicherung

Der Mieter deckt alle Franchisen bzgl. der Versicherung für Maschinenbruch, im Zusammenhang mit allen Schäden außer dem normalen Verschleiß durch die Nutzung der Maschine.

Zur Information: bei einigen Versicherungsgesellschaften fallen die Förderbänder nicht unter die Versicherung für Maschinenbruch. Bei einer Beschädigung während der Mietfrist geht der Ersatz oder die Reparatur dieser Bänder jedoch zulasten des Mieters.

Bei Unfall oder Schaden muss der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich darüber informieren, welcher Schaden eingetreten ist, der nicht auf den normalen Verschleiß zurückzuführen ist.

In seinem Bericht beschreibt er den Umfang und die vermutliche Ursache des Schadens. Diesem Bericht werden bevorzugt Fotos beigefügt. Wichtig: Wenn der Mieter eine Versicherung für Maschinenbruch abschließen will, die er vorab vertraglich festgelegt hat, wird er den Vermieter zeitgerecht informieren, damit man dem Entschädigungsverfahren folgen kann.

Auf jeden Fall haftet der Mieter für den erlittenen Schaden und für die anfallenden Kosten.

Wenn der Mieter den Vermieter nicht über seine Absicht informiert, diesen Versicherungsvorteil in Anspruch zu nehmen, wenn er die Versicherungsgesellschaft nicht zeitgerecht informiert oder das Verfahren nicht einhält, oder wenn er einen solchen Versicherungsvorteil nicht in Anspruch nehmen kann, bleibt er endverantwortlich und wird er allein für die Reparaturkosten und die ordnungsgemäße Funktion der Maschine haften.

 

 

 

Zahlungsbedingungen

Barzahlung bei Erhalt der Rechnung ist die allgemein gültige Bedingung.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen. In letzterem Fall ist der Mietvertrag bestätigt, sobald die vereinbarten Beträge am Konto von KT-Rent eingegangen sind.

Jede Abweichung von den vorgenannten Regeln muss schriftlich vereinbart und bei der Unterzeichnung des Vertrags deutlich angegeben werden.

Es gelten Teil-/Monatsrechnungen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei ausbleibender Zahlung behält KT-Rent sich das Recht vor, den Mietvertrag nicht zu akzeptieren und/oder ohne Schadenersatz und Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden, ohne dass es verpflichtet werden kann, dem Mieter oder einem Dritten Schadenersatz zu leisten. KT-Rent ist dann auch berechtigt, die Maschine unverzüglich beim Mieter abzuholen. Die Transportkosten dafür gehen zulasten des Mieters.

Zweitrechnung: Beschädigungen  Bei durch den Benutzer verursachten Beschädigungen wird dieser darüber informiert werden und hat er 3 Tage Zeit, um die Beschädigungen persönlich bei uns festzustellen. Wenn eine Reaktion ausbleibt, versenden wir eine Zweitrechnung unter Angabe der Beschädigungen und der Arbeitszeit.

Diesel

Die Qualität des Diesels (Spezifikationen gemäß EN 590) wird kontrolliert, bevor die Maschine abtransportiert wird. Wenn sich beim Rücktransport der Maschine herausstellt, dass der Diesel Verunreinigungen enthält, wird ein detaillierter Bericht erstellt. Wenn aus dem Bericht hervorgeht, dass der Benutzer verantwortlich ist, müssen wir die Kosten für sauberen Diesel und die Reinigung des Dieseltanks in Rechnung stellen.

Datenschutz

1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KT-Rent ein „Track & Trace“-System in der vermieteten Maschine installiert hat, um den Standort der Maschine, die Produktionsmenge, die Betriebszeiten und den technischen Zustand der Maschine überwachen zu können, und erklärt sich damit einverstanden.

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KT-Rent Bildmaterial von den Maschinen in Echtzeit überwacht, um Produktivität & Technizität, Analysen usw. zu überwachen, und erklärt sich damit einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich dazu, den betroffenen Operator darüber zu informieren, dass er möglicherweise gefilmt wird.

3 KT-Rent verarbeitet die personenbezogenen Daten nur zu den vorgenannten Zwecken und stets unter Einhaltung seiner Datenschutzvorschriften.

  1. Der Kunde kann jederzeit um Einsichtnahme, Korrektur, Einschränkung und/oder Löschung seiner personenbezogenen Daten oder jener der betroffenen Person ersuchen. Die Frage zur Löschung dieser personenbezogenen Daten wird durch KT-Rent stets auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft. Für Anfragen, die sich als unbegründet oder unverhältnismäßig erweisen, wird dem Kunden ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt.